Ärzt:innen & Zuweiser

Gemeinsam stark im Ärzt:innennetz – maximale Entlastung, höchste Behandlungsqualität

Die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden bindet wertvolle Ressourcen. Als spezialisierter Leistungserbringer nach § 37 Abs. 7 i. V. m. § 132a Abs. 4 SGB V entlasten wir Ihre Praxis spürbar – auf Grundlage Ihrer HKP-Verordnung (Muster 12, Leistungsziffer 31a).

Behandlungsraum des Wundzentrums mit moderner Liege und Tageslicht

Wichtig

Die ärztliche Therapiehoheit bleibt vollständig in Ihrer Hand – wir sind Ihr verlängerter, fachpflegerischer Arm.

Ihre Vorteile als zuweisende Praxis

Budgetneutralität

Die spezialisierte Wundversorgung belastet weder Heil- noch Hilfsmittelbudget – sie läuft über die häusliche Krankenpflege (HKP).

Rechtssichere Delegation

Sie behalten die medizinische Gesamtleitung. Unsere zertifizierten Fachtherapeut:innen für Wunderkrankungen übernehmen die zeitintensive Umsetzung.

Flexibler Versorgungsort

Versorgung im Zentrum in Mölln – oder, wenn Immobilität es erfordert, direkt in der Häuslichkeit Ihrer Patient:innen.

365-Tage-Bereitschaft

Verlässliche Versorgung auch am Wochenende und an Feiertagen. Versorgungslücken und Notdienstbesuche entfallen.

Maximale Therapiedichte

Auch komplexe Verläufe und mehrmals tägliche Versorgung sind möglich – wir schrecken vor schweren Wunderkrankungen nicht zurück.

Lückenloser Informationsfluss

Strukturierte Wundberichte und digitale Fotodokumentation nach jedem Verbandswechsel – für Ihre Akte und Ihre Kontrolle.

Wirtschaftlicher Vorteil: Aufwand sinkt, Abrechnung bleibt

Da wir im Rahmen der Delegation für Sie tätig werden, entfällt Ihr praktischer Versorgungsaufwand durch regelmäßige Verbandwechsel fast vollständig. Wichtige EBM-Ziffern bleiben für Sie ansetzbar bzw. werden ausgelöst:

GOPLeistungsinhaltEuroHinweis bei Kooperation
GOP 01420Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege (HKP)11,98 €Honorar für Ausstellung (Muster 12) und Überwachung der Verordnung. Bleibt für Fachärzt:innen voll ansetzbar.
GOP 02310Behandlungskomplex sekundär heilender Wunde(n) und/oder Decubitalulcus27,01 €1× im Behandlungsfall (Quartal) abrechenbar. Setzt mindestens 3 persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal voraus.
GOP 02311Behandlung des Diabetischen Fußes17,58 €Je Bein und Sitzung abrechenbar (keine Höchstwertregelung). Bleibt bei notwendigen persönlichen Kontakten in der Praxis voll ansetzbar. Genehmigungspflichtig.
GOP 02312Behandlungskomplex chronisch venöser Ulcus/Ulcera cruris (offenes Bein)7,01 €Je Bein und Sitzung abrechenbar. Beinhaltet Nekrosenabtragung, Lokaltherapie mit Verbänden und Fotodokumentation. Maximal 4.244 Punkte pro Quartal.

Beträge gemäß aktuellem EBM, Angaben ohne Gewähr.

So einfach starten Sie die Zusammenarbeit

Nutzen Sie bei der nächsten Vorstellung einer Patient:in mit chronischer oder schwer heilender Wunde (z. B. Fisteln, Acne inversa, Ulcus cruris, Dekubitus, diabetisches Fußsyndrom) einfach das Formular Muster 12 (HKP) und tragen Sie die Ziffer 31a ein. Den Rest – von der Abstimmung des optimalen Versorgungsortes (Zentrum oder Hausbesuch) bis zur Genehmigung – koordinieren wir direkt mit Ihrer Patient:in und der Krankenkasse.

Ausfüllhilfe Muster 12 (HKP)

Praxisnahe Anleitung mit Formulierungsvorschlägen für die Verordnung häuslicher Krankenpflege – inkl. unserer Pflegedienst-Daten für die Rückseite.

PDF herunterladen
Formular
Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege).
Leistungsziffer
31a eintragen – „Spezialisierte ambulante Wundversorgung“.
Begründung
Chronische oder schwer heilende Wunde mit voraussichtlicher Dauer > 6 Wochen (oder Spezialindikation).
Frequenz
Je nach fachlichem Bedarf (z. B. 2–3× wöchentlich, bei medizinischer Notwendigkeit auch mehrmals täglich).

Rückfragen, Infomaterial oder persönlicher Austausch?

Wir stellen Ihnen gerne Infomaterial bereit oder besuchen Sie für einen kollegialen Austausch direkt in Ihrer Praxis.