Krankenkassen & Fallmanagement
Vertragspartner für effiziente Versorgung und Erfüllung der gesetzlichen Zuweisungspflicht
Gemäß der Neuregelung der HKP-Richtlinie auf Basis von § 37 Abs. 7 SGB V dürfen chronische und schwer heilende Wunden nur noch durch spezialisierte Leistungserbringer versorgt werden.

Das Wundzentrum Mölln-Ratzeburg erfüllt alle geforderten Kriterien der Strukturqualität lückenlos. Krankenkassen und Case Manager kommen bei uns ihrer gesetzlichen Steuerungs- und Beratungspflicht nach § 7b und § 11 Abs. 4 SGB V vollumfänglich nach.
Warum das Wundzentrum Mölln-Ratzeburg die wirtschaftlichste Wahl ist
Optimierung der Verweildauer
Durch den gezielten Einsatz von zertifizierten Fachtherapeut:innen und produktneutraler, moderner Wundauflagen erreichen wir eine signifikant schnellere Wundheilung.
Vermeidung von Folgekosten
Unser engmaschiges Monitoring senkt die Rezidivraten drastisch und verhindert teure, stationäre Wiederaufnahmen sowie irreversible Amputationen.
Volle Transparenz für den MD
Alle Behandlungsverläufe werden standardisiert digital erfasst. Bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst liegen alle Nachweise sofort und lückenlos vor.
Rechtsgrundlagen auf einen Blick
- • § 37 Abs. 7 SGB V – spezialisierte Wundversorgung
- • § 132a Abs. 4 SGB V – Häusliche Krankenpflege
- • § 39 Abs. 1a SGB V – Entlassmanagement
- • § 7b & § 11 Abs. 4 SGB V – Steuerungs- und Beratungspflicht
